(XXXX) AUG§1Abs2Bek 07-1988

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

In den Vereinigten Staaten von Amerika:

Alaska

Florida

Wyoming

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 14. März 1988 (BGBl. I S. 351).

Der Bundesminister der Justiz

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.