AUG§1Abs2Bek 07-1988

Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
01.07.1988
Fundstelle:
BGBl I 1988, 1041
Stand:
20260506174904
(XXXX)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

In den Vereinigten Staaten von Amerika:

Alaska

Florida

Wyoming

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 14. März 1988 (BGBl. I S. 351).

Der Bundesminister der Justiz

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