§ 1 AufgÜbertrV OFD Düsseld
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.