Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › AufenthV › § 70
AufenthV
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 59 Muster der Aufenthaltstitel
  2. § 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
  3. § 59b Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU
  4. § 60 Lichtbild
  5. § 60a Ausgabe und Versand des elektronischen Aufenthaltstitels und des Sperrkennworts
  6. § 61 Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik
  7. Abschnitt 2 · Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz
  8. Unterabschnitt 1 · Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
  9. § 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip
  10. § 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung
  11. § 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller
  12. § 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen
  13. § 61e Qualitätsstatistik
  14. § 61f Automatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich
  15. § 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich
  16. § 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
  17. Unterabschnitt 2 · Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen
  18. § 62 Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden
  19. § 63 Ausländerdatei A
  20. § 64 Datensatz der Ausländerdatei A
  21. § 65 Erweiterter Datensatz
  22. § 66 Dateisystem über Passersatzpapiere
  23. § 67 Ausländerdatei B
  24. § 68 Löschung
  25. § 69 Visadateien der Auslandsvertretungen
  26. § 70 (weggefallen)
  27. Unterabschnitt 3 · Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden
  28. § 71 Übermittlungspflicht
  29. § 72 Mitteilungen der Meldebehörden
  30. § 72a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden
  31. § 73 Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes
  32. § 74 Mitteilungen der Justizvollzugsbehörden und der Maßregelvollzugseinrichtungen
  33. § 75 (weggefallen)
  34. § 76 Mitteilungen der Gewerbebehörden
  35. § 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
  36. Unterabschnitt 4 · Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes
  37. § 76b Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
  38. § 76c Nationale Sicherheits- und Qualitätsstatistik
  39. Kapitel 6 · Ordnungswidrigkeiten
  40. § 77 Ordnungswidrigkeiten
  41. § 78 Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
  42. Kapitel 7 · Übergangs- und Schlussvorschriften
  43. § 79 Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte
  44. § 80 Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster
  45. § 80a Übergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
  46. § 81 Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren
  47. § 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien
  48. § 82a Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
  49. § 82b Übergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2
  50. § 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen
  51. § 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen
Aufenthaltsverordnung

§ 70 AufenthV — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 69
Visadateien der Auslandsvertretungen
Inhaltsverzeichnis
AufenthV
Nächste Vorschrift →
§ 71
Übermittlungspflicht

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.