§ 3 AromenDV — Lebensmittel, die für Säuglinge bestimmt sind
Die Verwendung von Aromastoffen ist verboten bei der Herstellung
1.
von Säuglingsanfangsnahrung und
2.
von Lebensmitteln, die für Säuglinge im Alter von weniger als sechzehn Wochen bestimmt sind.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.