§ 17d EGAO — Zwangsgeld
§ 329 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2601) gilt in allen Fällen, in denen ein Zwangsgeld nach dem 31. Dezember 1999 angedroht wird.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.