§ 4 AltfAbwG — Wegfall der Entschuldung zu früherem Zeitpunkt

Der Wegfall der Entschuldungsvoraussetzungen zu einem früheren Zeitpunkt bleibt unberührt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.