Anlage 2 AKNV — (zu den §§ 3 und 4 Absatz 1)Formale Anforderungen an variable Einträge

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 165 - 169;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vorbemerkung:

1.

Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Ankunftsnachweis.

2.

Die Aufnahmeeinrichtungen und die Außenstellen des Bundesamtes tragen die variablen Daten bis auf die Unterschrift ein und verwenden zur Personalisierung des Ankunftsnachweises und zur Änderung von Daten den Schriftfont „UnicodeDoc“. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831:1980-10 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN ISO 12757-1:1999-02 urkunden- und kopierecht ist.

3.

Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.LatinXhD“ zu verwenden.

4.

Der maschinenlesbare Bereich in den Nachweisen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften.

5.

In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist. Ist nicht erkennbar, welcher Namensbestandteil der Vorname ist, so sind sämtliche Namensbestandteile im Datenfeld „Familienname“ einzutragen. Im Datenfeld „Vorname“ ist in diesem Fall ein waagerechter Strich einzutragen.

6.

Grundsätzlich sind alle Einträge im Ankunftsnachweis in der Schriftgröße 1 gemäß der nachstehenden Tabelle vorzunehmen.

Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.

Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (zum Beispiel „Vornamen“) – unter Ausnutzung der maximal zur Verfügung stehenden Zeichenzahl – entsprechend gekürzt vorzunehmen.

Im Datenfeld „Name“ ist der Eintrag gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in der Schriftgröße 1 und 2 Schriftstärke „Fett“ zulässig.

Änderungen in den vorgedruckten Datenfeldern sind ausschließlich im Fall der Verlängerung auf Seite 4 zulässig. Sonstige Eintragungen und Ergänzungen können im Datenfeld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 vorgenommen werden. Diese Änderungen, Eintragungen und Ergänzungen sind in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen.

Bei Änderung auf dem Ankunftsnachweis sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 Schriftstärke „Fett“ vorzunehmen.

7.

Sofern kein Geburtsname vorhanden ist, ist in die Zeile Geburtsname als Eintrag ein waagerechter Strich vorzunehmen.

8.

Im Datenfeld „mitreisende Kinder“ ist ein waagerechter Strich einzutragen, wenn den Asylsuchenden keine Kinder begleiten. In dem Feld sind alle in § 63a Absatz 1 Nummer 17 Asylgesetz bezeichneten Personen einzutragen.

9.

Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser oder werden diese im Datenfeld „Name“ eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.

10.

Bei Schreibunkundigen oder Schreibunfähigen oder Kindern unter zehn Jahren ist in das Unterschriftsfeld ein waagerechter Strich einzutragen.

DatenfelderSeiteFeldlängen Ankunftsnachweis

2,0 mm

Schriftgröße 2 (8pt)

UNICODE2,4 mm

Schriftgröße 1 (10pt)

UNICODE

Seriennummer2, 3

und 4–9 Zeichen

zulässiges Ziffernwerk:

einen Buchstaben, Leerzeichen

und 7 Ziffern

Name235 Zeichen in zwei Zeilen

insgesamt 70 Zeichen30 Zeichen in zwei Zeilen

insgesamt 60 Zeichen

Geburtsname235 Zeichen in zwei Zeilen

insgesamt 70 Zeichen 30 Zeichen in zwei Zeilen

insgesamt 60 Zeichen2

Vornamen235 Zeichen in zwei Zeilen

insgesamt 70 Zeichen130 Zeichen in zwei Zeilen

insgesamt 60 Zeichen

Geschlecht2–1 Zeichen

Zulässige Buchstaben: M, F, X

Größe2–6 Zeichen3

Farbe der Augen2–15 Zeichen

Tag der Geburt2–10 Zeichen

Staatsangehörigkeit2–3 Zeichen

Ort der Geburt2–30 Zeichen

Lichtbild 35 x 45 mm3––

Unterschrift Inhaber manuell3––

Ausstellende Behörde3–30 Zeichen

Tag der Ausstellung3–10 Zeichen

Unterschrift Aussteller manuell3––

Ankreuzfeld: Die Angaben zur Person …4––

Gültig bis4–10 Zeichen

Verlängert bis4–10 Zeichen

Name und Anschrift der zuständigen

Aufnahmeeinrichtung4–79 Zeichen einzeilig in drei Felder:

1. Feld 21 Zeichen

2. Feld 29 Zeichen

3. Feld 29 Zeichen

Mitreisende Kinder5–108 Zeichen einzeilig in vier Felder:

1. Feld 27 Zeichen

2. Feld 27 Zeichen

3. Feld 27 Zeichen

4. Feld 27 Zeichen

„Freitext“5–28 Zeichen in acht Zeilen

insgesamt 224 Zeichen

AZR–Nummer6–12 Zeichen

MRZ vertikal 2–zeilig6–36 Zeichen in 2 Zeilen

Vertikal OCR–B

Barcode Data–Matrix6–48*48 Module

      

Anmerkung:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.