§ 5 AKNV — Muster für den Ankunftsnachweis
Der Ankunftsnachweis ist ausschließlich nach dem in Anlage 3 abgedruckten Muster auszustellen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.