Eingangsformel AGMahnVordrV
Auf Grund des durch Artikel 3 Nr. 2 der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) eingefügten § 46a Abs. 7 des Arbeitsgerichtsgesetzes wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.