Anlage 1 AGMahnVordrV

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1568 - 1580;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Vordruck

für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.