Anlage 1 AGMahnVordrV
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1568 - 1580;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vordruck
für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.