Anlage 1 AGebV — (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 204 – 210)

Teil A

Allgemeine pauschale Stundensätze

(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz

in Euro

Abschnitt 1

Personaleinzel- und Sacheinzelkosten

1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,90 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte

einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 450,73

mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a59,42

gehobener Dienst/Gruppe E 9b

bis E 1274,41

höherer Dienst/Gruppe E 13

bis E 15 Ü93,61

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte

mittlerer Dienst62,00

gehobener Dienst75,19

höherer Dienst96,59

2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte

einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 439,60

mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a46,38

gehobener Dienst/Gruppe E 9b

bis E 1258,09

höherer Dienst/Gruppe E 13

bis E 15 Ü73,08

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte

mittlerer Dienst48,40

gehobener Dienst58,70

höherer Dienst75,40

Abschnitt 2

Personaleinzelkosten

1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,31 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte

einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 437,39

mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a46,09

gehobener Dienst/Gruppe E 9b

bis E 1261,08

höherer Dienst/Gruppe E 13

bis E 15 Ü80,28

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte

mittlerer Dienst49,01

gehobener Dienst62,19

höherer Dienst83,59

2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte

einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 429,19

mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a35,98

gehobener Dienst/Gruppe E 9b

bis E 1247,68

höherer Dienst/Gruppe E 13

bis E 15 Ü62,67

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte

mittlerer Dienst38,26

gehobener Dienst48,55

höherer Dienst65,25

Abschnitt 3

Sacheinzelkosten

1. mit Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte

13,33

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte

13,00

2. ohne Gemeinkostenzuschlag

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte

10,41

Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.

Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.

Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.

Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.

Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte

10,15

Teil B

Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

KostenblockBesoldungs- oder Entgeltgruppe/ZweckbestimmungDurchschnittskosten

für den Bund

pro Jahr in Euro

1. Personaleinzelkosten

1.1 Beamtinnen und Beamte

1.1.1 steuerpflichtiges BruttoA 329 209

A 434 875

A 536 285

A 637 245

einfacher Dienst A 2 bis A 636 427

A 633 056

A 736 673

A 843 251

A 947 887

A 9 + Zulage52 040

mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage44 860

A 940 738

A 1050 215

A 1157 815

A 1263 344

A 1370 639

A 13 + Zulage74 822

gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage57 529

A 1365 194

A 1473 858

A 1585 319

A 1695 292

höherer Dienst A 13 bis A 1678 088

1.1.2 Versorgung

% von 1.1.1Verwaltungsbeamtinnen und -beamte

einfacher Dienst27,9  10 163

mittlerer Dienst27,9  12 516

gehobener Dienst29,3  16 856

höherer Dienst36,9  28 814

Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte

mittlerer Dienst32,6  14 624

gehobener Dienst32,6  18 754

höherer Dienst32,6  25 457

1.1.3 sonstige Personalnebenkosten

Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten 2 450

Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften   100

Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen   400

1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 232 523

E 2 Ü29 897

E 334 831

E 435 699

Gruppe E 2 bis E 434 830

E 538 483

E 639 805

E 743 533

E 845 403

E 9a 47 884

Gruppe E 5 bis E 9a 42 261

E 9b 52 951

E 9c 52 503

E 10 55 546

E 11 60 576

E 12 66 265

Gruppe E 9b bis E 12 58 811

E 13 61 817

E 14 74 679

E 15 86 568

E 15 Ü103 564

Gruppe E 13 bis E 15 Ü 68 841

1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 2  8 738

E 2 Ü  8 475

E 3  9 078

E 4  9 470

Gruppe E 2 bis E 4  9 149

E 5 10 190

E 6 10 623

E 7 11 864

E 8 12 315

E 9a 12 793

Gruppe E 5 bis E 9a 11 319

E 9b 13 914

E 9c 13 464

E 10 14 472

E 11 15 551

E 12 16 632

Gruppe E 9b bis E 12 15 088

E 13 15 590

E 14 18 109

E 15 19 537

E 15 Ü 19 652

Gruppe E 13 bis E 15 Ü 16 901

1.2.3 sonstige Personalnebenkosten

Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften   100

Unfallversicherung Bund und Bahn   250

Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen   400

2. Sacheinzelkosten

2.1 sächliche Verwaltungsausgaben 5 490

Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung

Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen

Mieten und Pachten

Aus- und Fortbildung

Dienstreisen

Sachverständige

2.2 Investitionen 3 660

kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Erwerb von Fahrzeugen

Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)

Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik

2.3 Büroräume 8 100

Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume

Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3– 4 %

3. Gemeinkosten

Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten28,1 %

4. Personalstruktur Bundesbedienstete

4.1 Anzahl

Verwaltungsbeamtinnen und -beamte78 121

einfacher Dienst 1 225

mittlerer Dienst34 001

gehobener Dienst29 546

höherer Dienst13 349

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer70 337

Gruppe E 2 bis E 4 5 313

Gruppe E 5 bis E 9a39 376

Gruppe E 9b bis E 1216 244

Gruppe E 13 bis E 15 Ü 9 404

4.2 Vollzeitäquivalente

Verwaltungsbeamtinnen und -beamte74 211

einfacher Dienst 1 196

mittlerer Dienst32 673

gehobener Dienst27 875

höherer Dienst12 467

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer65 126

Gruppe E 2 bis E 4 4 690

Gruppe E 5 bis E 9a36 740

Gruppe E 9b bis E 1215 177

Gruppe E 13 bis E 15 Ü 8 159

5. Arbeitsleistung

Arbeitsstundenpro Monat

Beamtinnen und Beamte   136

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer   129

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.