§ 14 AdKG — Gebühren
Die Akademie der Künste verlangt nach Maßgabe der Satzung Entgelte für die Benutzung ihrer Einrichtungen und für Veranstaltungen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.