§ 11 AdKG — Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Akademie der Künste wird nach Maßgabe der Satzung unter Leitung des Präsidenten oder der Präsidentin durch hauptamtliche Beauftragte für die Bereiche Programm, Archiv und Verwaltung wahrgenommen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.