Anlage 11 AAppO — (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504)

Ausstellende Behörde

in .................................

Zeugnis

über die Pharmazeutische Prüfung

Herr/Frau .........................., geboren am .......................

in ...................., hat

die Pharmazeutische Prüfung

mit der Gesamtnote ............... (..............) bestanden.

Zahlenwert

..................., den ............

Siegel

der ausstellenden Behörde

.....................................

(Unterschrift)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.