Anlage 11 AAppO — (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504)
Ausstellende Behörde
in .................................
Zeugnis
über die Pharmazeutische Prüfung
Herr/Frau .........................., geboren am .......................
in ...................., hat
die Pharmazeutische Prüfung
mit der Gesamtnote ............... (..............) bestanden.
Zahlenwert
..................., den ............
Siegel
der ausstellenden Behörde
.....................................
(Unterschrift)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.