Klausur · Mittel

Streit um ein Wochenendhaus: Anfechtungsklage gegen Beseitigungsverfügung am Seeufer

Anfechtungsklage gegen eine baurechtliche Beseitigungsverfügung

Sachverhalt

Beteiligte

  • B: Eigentümerin eines 1500 m² großen Seegrundstücks in der Stadt X (Brandenburg); Klägerin.
  • Stadt X: Trägerin des Bebauungsplans „Seeufer".
  • Bauaufsichtsbehörde der Stadt X: Beklagte.

Geschehen

Fall „Bestand des Grundstücks"

  • Das 1500 m² große Seegrundstück der B ist im vorderen straßenseitigen Teil mit einem Wohnhaus bebaut.
  • Im rückwärtigen Teil, unweit des Seeufers und 40 m vom Wohnhaus entfernt, befindet sich ein seit Jahrzehnten genehmigtes Wochenendhaus mit 40 m² Wohnfläche, ausgestattet mit Küche und Bad.
  • B hat das Wochenendhaus lange nur als Schuppen genutzt; im Jahr 2016 macht es einen heruntergekommenen Eindruck (Risse in zwei Fenstern, einige Dachziegel fehlen).

Fall „Renovierung im Jahr 2017"

  • B entschließt sich zu einer grundlegenden Renovierung des Wochenendhauses.
  • Das Gebäude wird komplett entkernt; Fenster und Türen werden neu angeordnet.
  • B errichtet einen Schlafboden mit Licht aus einem kleinen Türmchen in einer völlig neu gestalteten …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

A. Zulässigkeit

Obersatz: Anfechtungsklage iSv § 42 I Var. 1 VwGO.

I. Verwaltungsrechtsweg

Obersatz: § 40 I VwGO.

Subsumtion: § 80 I BbgBO ist Sonderrecht des Hoheitsträgers (Sonderrechtstheorie). Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I VwGO; keine abdrängende Sonderzuweisung.

II. Statthafte Klageart

Obersatz: Anfechtungsklage iSv § 42 I Var. 1 VwGO bei VA iSv § 35 S. 1 VwVfG.

Subsumtion: Die Beseitigungsanordnung ist VA iSv § 35 S. 1 VwVfG; Anfechtungsklage statthaft.

III. Klagebefugnis

Obersatz: Möglichkeitstheorie iSv § 42 II VwGO.

Subsumtion: B ist Adressatin; Verletzung von Art. 14 I GG und Art. 2 I GG nicht ausgeschlossen.

IV. Vorverfahren / Frist / Form

Subsumtion: Erfolgloses Widerspruchsverfahren iSv § 68 I VwGO; Klage sofort iSv § 74 I VwGO erhoben; Form iSv §§ 81 I, 82 I 1 VwGO gewahrt.

Ergebnis: Die Klage ist zulässig.

B. Begründetheit

Obersatz: § 113 I 1 VwGO; Ermächtigungsgrundlage § 80 I BbgBO.

I. Formelle …

… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.

Lust auf die vollständige Klausur und Musterlösung?

Hier siehst du die ersten 1.000 Zeichen. Im juralernen.de-App-Modus schaltest du den vollständigen Sachverhalt, das komplette Gutachten und die Schemata frei — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.