Streit um ein Wochenendhaus: Anfechtungsklage gegen Beseitigungsverfügung am Seeufer
Sachverhalt
Beteiligte
- B: Eigentümerin eines 1500 m² großen Seegrundstücks in der Stadt X (Brandenburg); Klägerin.
- Stadt X: Trägerin des Bebauungsplans „Seeufer".
- Bauaufsichtsbehörde der Stadt X: Beklagte.
Geschehen
Fall „Bestand des Grundstücks"
- Das 1500 m² große Seegrundstück der B ist im vorderen straßenseitigen Teil mit einem Wohnhaus bebaut.
- Im rückwärtigen Teil, unweit des Seeufers und 40 m vom Wohnhaus entfernt, befindet sich ein seit Jahrzehnten genehmigtes Wochenendhaus mit 40 m² Wohnfläche, ausgestattet mit Küche und Bad.
- B hat das Wochenendhaus lange nur als Schuppen genutzt; im Jahr 2016 macht es einen heruntergekommenen Eindruck (Risse in zwei Fenstern, einige Dachziegel fehlen).
Fall „Renovierung im Jahr 2017"
- B entschließt sich zu einer grundlegenden Renovierung des Wochenendhauses.
- Das Gebäude wird komplett entkernt; Fenster und Türen werden neu angeordnet.
- B errichtet einen Schlafboden mit Licht aus einem kleinen Türmchen in einer völlig neu gestalteten …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
A. Zulässigkeit
Obersatz: Anfechtungsklage iSv § 42 I Var. 1 VwGO.
I. Verwaltungsrechtsweg
Obersatz: § 40 I VwGO.
Subsumtion: § 80 I BbgBO ist Sonderrecht des Hoheitsträgers (Sonderrechtstheorie). Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art iSv § 40 I VwGO; keine abdrängende Sonderzuweisung.
II. Statthafte Klageart
Obersatz: Anfechtungsklage iSv § 42 I Var. 1 VwGO bei VA iSv § 35 S. 1 VwVfG.
Subsumtion: Die Beseitigungsanordnung ist VA iSv § 35 S. 1 VwVfG; Anfechtungsklage statthaft.
III. Klagebefugnis
Obersatz: Möglichkeitstheorie iSv § 42 II VwGO.
Subsumtion: B ist Adressatin; Verletzung von Art. 14 I GG und Art. 2 I GG nicht ausgeschlossen.
IV. Vorverfahren / Frist / Form
Subsumtion: Erfolgloses Widerspruchsverfahren iSv § 68 I VwGO; Klage sofort iSv § 74 I VwGO erhoben; Form iSv §§ 81 I, 82 I 1 VwGO gewahrt.
Ergebnis: Die Klage ist zulässig.
B. Begründetheit
Obersatz: § 113 I 1 VwGO; Ermächtigungsgrundlage § 80 I BbgBO.
I. Formelle …
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