Eilantrag gegen Wohnraum-Beschlagnahme zur Flüchtlingsunterbringung
Sachverhalt
Beteiligte
- I: Immobilieninvestor; Eigentümer eines ca. 8.000 m² großen Grundstücks in der niedersächsischen Stadt G
- Stadt G: Trägerin der zuständigen Ordnungsbehörde
- Sachbearbeiterin der Ordnungsbehörde
Geschehen
Fall „Geerbte Immobilie"
I erwarb 2014 mithilfe einer großzügigen Zuwendung seines Vaters ein etwa 8.000 m² großes Grundstück in G. Das Grundstück ist mit einem seit längerem nicht mehr bewohnten Gebäudekomplex bebaut, der früher als Kinder- und Jugendheim genutzt wurde. Ohne umfassende Instandsetzungsmaßnahmen (Gas-, Wasserinstallation, Stromversorgung) ist das Gebäude nicht mehr bewohnbar. I beabsichtigt, dort eine luxuriöse Wohnanlage zu errichten.
Fall „Flüchtlingssituation"
Die anhaltende Fluchtmigration bereitet G zunehmend Probleme. Aktuell hat sie Unterbringungskapazitäten für 40 Personen; weitere — noch nicht bezifferbare — Flüchtlinge werden absehbar erwartet. Die Sachbearbeiterin glaubt, das Problem in den Griff zu bekommen: ab Oktober 2015 werde …
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Lösung (Gutachten)
Obersatz
Der Antrag hat Erfolg, soweit der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, der Antrag zulässig und begründet ist.
A. Verwaltungsrechtsweg
Obersatz / Subsumtion
Definition
Nach § 40 I 1 VwGO ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art ohne abdrängende Sonderzuweisung.
Die streitentscheidenden §§ 8, 11 NSOG berechtigen und verpflichten ausschließlich Sicherheits- und Ordnungsbehörden — Sonderrechtstheorie/modifizierte Subjektstheorie. Verwaltungsrechtsweg (+).
B. Zulässigkeit
Voraussetzungen
- Statthafte Antragsart
- Antragsbefugnis
- Antragsgegner
- Beteiligten- und Prozessfähigkeit
- Rechtsschutzbedürfnis
Subsumtion
Statthafte Antragsart
Definition
Nach § 123 V VwGO geht § 80 V VwGO vor, wenn in der Hauptsache Anfechtungsklage statthaft ist. Die Beschlagnahmeverfügung ist VA iSv § 35 S. 1 VwVfG; durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 II Nr. 4 VwGO) entfällt die aufschiebende Wirkung — Antrag …
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