Beschlagnahmter Landgasthof: Eilrechtsschutz gegen die Inanspruchnahme einer Nichtverantwortlichen
Sachverhalt
Henrike Ohlendorf (O) erbte im Jahr 2021 von ihrer Großtante ein rund 2.400 m2 großes Grundstück am nördlichen Rand der niedersächsischen Stadt Rodenbüttel (R). Darauf steht der ehemalige Landgasthof „Alte Bleiche“: ein zweigeschossiges Gebäude mit einem neun Meter hohen Tanzsaal im Erdgeschoss und sechzehn früheren Fremdenzimmern im Obergeschoss. Der Gastbetrieb wurde bereits 2016 eingestellt. Bei einem Metalldiebstahl im Januar 2025 rissen unbekannte Täter den Heizkessel, die Elektroverteilung und die kupfernen Steigleitungen aus dem Haus; der Trinkwasseranschluss ist seither stillgelegt, in den Bädern fehlen sämtliche Sanitärobjekte. Vor Ablauf von etwa sechs Wochen Herrichtungsarbeiten lässt sich in dem Obergeschoss niemand unterbringen. O will in dem Tanzsaal eine Kletterhalle betreiben; der Landkreis hat ihr dafür im Februar 2026 einen Zuschuss bewilligt, die beauftragte Zimmerei soll im Mai 2026 mit dem Innenausbau beginnen.
R hält für Menschen, die ihre Wohnung verlieren, …
… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.
Lösung (Gutachten)
Der Eilantrag der O hat Erfolg, soweit der Verwaltungsrechtsweg offensteht und der Antrag zulässig sowie begründet ist.
A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Eine aufdrängende Sonderzuweisung besteht nicht. Der Rechtsweg richtet sich daher nach der Generalklausel des § 40 I 1 VwGO. Danach steht der Verwaltungsrechtsweg für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art offen, soweit die Sache nicht ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen ist.
Ob eine Streitigkeit dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist, beurteilt sich nach der Rechtsnatur des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses und damit nach der streitentscheidenden Norm. Öffentlich-rechtlich ist eine Vorschrift nach der modifizierten Subjektstheorie, die auch als Sonderrechtstheorie bezeichnet wird, dann, wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger gerade in dieser Eigenschaft berechtigt oder verpflichtet. Über die Rechtmäßigkeit der Verfügung entscheiden hier die Eingriffsbefugnisse des NPOG, …
… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.