Klausur · Schwer

Eilantrag gegen Wohnraum-Beschlagnahme zur Flüchtlingsunterbringung

Einstweiliger Rechtsschutz polizeiliche Generalklausel

Sachverhalt

Beteiligte

  • I: Immobilieninvestor; Eigentümer eines ca. 8.000 m² großen Grundstücks in der niedersächsischen Stadt G
  • Stadt G: Trägerin der zuständigen Ordnungsbehörde
  • Sachbearbeiterin der Ordnungsbehörde

Geschehen

Fall „Geerbte Immobilie"

I erwarb 2014 mithilfe einer großzügigen Zuwendung seines Vaters ein etwa 8.000 m² großes Grundstück in G. Das Grundstück ist mit einem seit längerem nicht mehr bewohnten Gebäudekomplex bebaut, der früher als Kinder- und Jugendheim genutzt wurde. Ohne umfassende Instandsetzungsmaßnahmen (Gas-, Wasserinstallation, Stromversorgung) ist das Gebäude nicht mehr bewohnbar. I beabsichtigt, dort eine luxuriöse Wohnanlage zu errichten.

Fall „Flüchtlingssituation"

Die anhaltende Fluchtmigration bereitet G zunehmend Probleme. Aktuell hat sie Unterbringungskapazitäten für 40 Personen; weitere — noch nicht bezifferbare — Flüchtlinge werden absehbar erwartet. Die Sachbearbeiterin glaubt, das Problem in den Griff zu bekommen: ab Oktober 2015 werde …

… nur die ersten 1.000 Zeichen sind hier öffentlich.

Lösung (Gutachten)

Obersatz

Der Antrag hat Erfolg, soweit der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, der Antrag zulässig und begründet ist.

A. Verwaltungsrechtsweg

Obersatz / Subsumtion

Definition

Nach § 40 I 1 VwGO ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art ohne abdrängende Sonderzuweisung.

Die streitentscheidenden §§ 8, 11 NSOG berechtigen und verpflichten ausschließlich Sicherheits- und Ordnungsbehörden — Sonderrechtstheorie/modifizierte Subjektstheorie. Verwaltungsrechtsweg (+).

B. Zulässigkeit

Voraussetzungen

  • Statthafte Antragsart
  • Antragsbefugnis
  • Antragsgegner
  • Beteiligten- und Prozessfähigkeit
  • Rechtsschutzbedürfnis

Subsumtion

Statthafte Antragsart

Definition

Nach § 123 V VwGO geht § 80 V VwGO vor, wenn in der Hauptsache Anfechtungsklage statthaft ist. Die Beschlagnahmeverfügung ist VA iSv § 35 S. 1 VwVfG; durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 II Nr. 4 VwGO) entfällt die aufschiebende Wirkung — Antrag …

… die vollständige Musterlösung ist im juralernen.de-App-Modus freigeschaltet.

Lust auf die vollständige Klausur und Musterlösung?

Hier siehst du die ersten 1.000 Zeichen. Im juralernen.de-App-Modus schaltest du den vollständigen Sachverhalt, das komplette Gutachten und die Schemata frei — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich sind die jeweils einschlägigen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung.