Anhang 7 ZuV 2007 — (zu § 6 Abs. 8)Ermittlung der prozessbedingten Kohlendioxid-Emissionen aus der Wasserstoffherstellung in Erdölraffinerien

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 2268

Formel 1

44

E(tief)ges;proz = Summe von C(tief)in;KW x --

12

E(tief)ges;proz gesamte sondertatbestandsrelevante prozessbedingte

CO(tief)2-Emissionen in t CO(tief)2

C(tief)in;KW Input an Kohlenstoff in den verarbeiteten Kohlenwasserstoffen

in t (ohne Brennstoffeinsatz)

Formel 2

( ) 44

E(tief)ges;proz = (H(tief)out;H2 - H(tief)in;H2O) x 2 x k(tief)C/H x -- x 1.000

( ) 12

E(tief)ges;proz gesamte prozessbedingte CO(tief)2-Emissionen in t CO(tief)2

H(tief)out;H2 Output an Wasserstoff in kmol

H(tief)in;H2O Input an Wasserstoff im Wasserdampf in kmol

k(tief)C/H Kohlenstoff-Wasserstoff-Verhältnis der eingesetzten

Kohlenwasserstoffe insgesamt in mol/mol

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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