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Startseite › Gesetze › ZPO › § 812
ZPO
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 802e Zuständigkeit
  2. § 802f Abnahme der Vermögensauskunft
  3. § 802g Erzwingungshaft
  4. § 802h Unzulässigkeit der Haftvollstreckung
  5. § 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
  6. § 802j Dauer der Haft; erneute Haft
  7. § 802k Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse
  8. § 802l Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
  9. Titel 2 · Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
  10. Untertitel 1 · Allgemeine Vorschriften
  11. § 803 Pfändung
  12. § 804 Pfändungspfandrecht
  13. § 805 Klage auf vorzugsweise Befriedigung
  14. § 806 Keine Gewährleistung bei Pfandveräußerung
  15. § 806a Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher
  16. § 806b (weggefallen)
  17. § 807 Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
  18. Untertitel 2 · Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
  19. § 808 Pfändung beim Schuldner
  20. § 809 Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten
  21. § 810 Pfändung ungetrennter Früchte
  22. § 811 Unpfändbare Sachen und Tiere
  23. § 811a Austauschpfändung
  24. § 811b Vorläufige Austauschpfändung
  25. § 811c Vorwegpfändung
  26. § 812 (weggefallen)
  27. § 813 Schätzung
  28. § 813a (weggefallen)
  29. § 813b (weggefallen)
  30. § 814 Öffentliche Versteigerung
  31. § 815 Gepfändetes Geld
  32. § 816 Zeit und Ort der Versteigerung
  33. § 817 Zuschlag und Ablieferung
  34. § 817a Mindestgebot
  35. § 818 Einstellung der Versteigerung
  36. § 819 Wirkung des Erlösempfanges
  37. § 820
  38. § 821 Verwertung von Wertpapieren
  39. § 822 Umschreibung von Namenspapieren
  40. § 823 Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere
  41. § 824 Verwertung ungetrennter Früchte
  42. § 825 Andere Verwertungsart
  43. § 826 Anschlusspfändung
  44. § 827 Verfahren bei mehrfacher Pfändung
  45. Untertitel 3 · Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
  46. § 828 Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
  47. § 829 Pfändung einer Geldforderung
  48. § 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden
  49. § 830 Pfändung einer Hypothekenforderung
  50. § 830a Pfändung einer Schiffshypothekenforderung
  51. § 831 Pfändung indossabler Papiere
Zivilprozessordnung

§ 812 ZPO — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 811c
Vorwegpfändung
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ZPO
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§ 813
Schätzung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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