§ 55 Ärzte-ZV
(1) Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes über Kassenarztrecht auch im Land Berlin ...
(2) (gegenstandslos)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.