§ 1 ZMediatAusbV — Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt

1.

die Ausbildung zum zertifizierten Mediator,

2.

die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie

3.

Anforderungen an die Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung nach den Nummern 1 und 2.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.