§ 1 ZMediatAusbV — Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt
1.
die Ausbildung zum zertifizierten Mediator,
2.
die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie
3.
Anforderungen an die Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung nach den Nummern 1 und 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.