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Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Ausfertigungsdatum:
10.08.2003
Fundstelle:
BGBl I 2003, 1597
Stand:
20260506175510
Art 1

(1) Dem in Berlin am 27. Januar 2003 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Anpassungen der Staatsleistung im Sinne des Artikels 2 Abs. 2 und des Artikels 7 des Vertrages bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes.

Art 3

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.