Schlussformel ZJDVtr

Für die Bundesrepublik Deutschland
Für den Zentralrat der Juden in Deutschland K.d.ö.R.

...
...

 Bundeskanzler
Präsident

 
...

 
Vizepräsidentin

 
...

 
Vizepräsident

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.