§ 15 ZahntechMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zahntechnikermeisterverordnung vom 8. Mai 2007 (BGBl. I S. 687), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 61 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.