§ 8 ZahnmedAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und
2.
„Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.