§ 8 ZahnmedAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

„Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und

2.

„Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.