(XXXX) WZGBek 1937-06-03

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes vom 5. Mai 1936 (Reichsgesetzbl. II S. 134) wird nachstehend der Abnahmestempel der Technischen Beratungsstelle beim Landesgewerbeamt Stuttgart für Azetylenentwickler nebst Zubehör und Behälter für verdichtete oder unter Druck gelöste Gase bekanntgemacht:

(Inhalt: nicht darstellbarer Abnahmestempel,

Fundstelle: RGBl. II 1937, 169)

Der Reichsminister der Justiz

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.