(XXXX) WZG§4WGSBek — Prüf- und Gewährzeichen der Republik Österreich für Wein
(Inhalt: Nicht darstellbare Abbildung,
Fundstelle: BGBl. I 1984, 1259)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.