Anlage WZG§4OIVBek
Name: OFFICE INTERNATIONALE DE LA VIGNE ET DU VIN
Abkürzung: O.I.V.
Kennzeichen:
(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1988, 2107)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.