Anlage 2 WZG§4CSKFINBek — Nordisches Umweltzeichen als amtliches Prüf- und Gewährzeichen für Finnland
Fundstelle: BGBl. I 1992, 226)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.