Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 07.04.1966
- Fundstelle:
- BGBl I 1966, 327
- Stand:
- 20120625151726
Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 549, 574) wird gemäß einer Erklärung des jamaikanischen Außenministeriums bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Jamaika in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Der Bundesminister der Justiz
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.