§ 1 WVwAÜG — Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach

1.

dem Wehrpflichtgesetz,

2.

dem Soldatengesetz,

3.

der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung,

4.

der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung,

5.

der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung,

6.

der Unabkömmlichstellungsverordnung,

7.

der Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz,

8.

der Berufsförderungsverordnung und

9.

der Personalaktenverordnung Soldaten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.