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WVG
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Erster Teil · Allgemeine Vorschriften für den Verband
  4. § 1 Zweck und Rechtsform
  5. § 2 Zulässige Aufgaben
  6. § 3 Name
  7. § 4 Mögliche Verbandsmitglieder
  8. § 5 Unternehmen, Plan, Lagerbuch
  9. § 6 Satzung
  10. Zweiter Teil · Errichtung des Verbands
  11. Erster Abschnitt · Errichtungsarten
  12. § 7 Arten der Errichtung, Entstehung des Verbands
  13. § 8 Beteiligte
  14. § 9 Heranziehung zur Mitgliedschaft
  15. § 10 Zulässigkeit der Errichtung von Amts wegen
  16. Zweiter Abschnitt · Errichtungsverfahren
  17. § 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens
  18. § 12 Vorarbeiten
  19. § 13 Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl
  20. § 14 Bekanntmachung des Vorhabens, Verhandlungstermin
  21. § 15 Beschlußfassung
  22. § 16 Errichtung von Amts wegen
  23. § 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens
  24. § 18 Entscheidung über Anträge und Einwendungen eines Beteiligten
  25. § 19 Änderung der Errichtungsunterlagen
  26. § 20 Erste Berufung der Organe
  27. § 21 Verfahrenskosten
  28. Dritter Teil · Rechtsverhältnisse des Verbands zu seinen Mitgliedern und Dritten
  29. Erster Abschnitt · Mitgliedschaft
  30. § 22 Mitgliedschaft
  31. § 23 Begründung und Erweiterung der Mitgliedschaft bei bestehenden Verbänden
  32. § 24 Aufhebung der Mitgliedschaft
  33. § 25 Verfahren
  34. § 26 Auskunftspflicht
  35. § 27 Verschwiegenheitspflicht
  36. Zweiter Abschnitt · Verbandsbeiträge
  37. § 28 Verbandsbeiträge
  38. § 29 Öffentliche Last
  39. § 30 Maßstab für Verbandsbeiträge
  40. § 31 Erhebung der Verbandsbeiträge
  41. § 32 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
  42. Dritter Abschnitt · Benutzung von Grundstücken
  43. § 33 Benutzung der Grundstücke dinglicher Verbandsmitglieder
  44. § 34 Deichvorland
  45. § 35 Grundstücke mit öffentlichen Zwecken
  46. § 36 Ausgleich für Nachteile
  47. § 37 Ausgleichsverfahren
  48. § 38 Anspruch auf Grundstückserwerb
  49. § 39 Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten Grundstücksnutzungen
  50. Vierter Abschnitt · Enteignung für das Unternehmen
  51. § 40 Zweck und Gegenstand der Enteignung
  52. § 41 Zulässigkeit und Umfang der Enteignung
  53. § 42 Entschädigung
  54. § 43 Anwendung von Landesrecht
  55. Fünfter Abschnitt · Verbandsschau
  56. § 44 Verbandsschau, Schaubeauftragte
  57. § 45 Durchführung der Verbandsschau
  58. Vierter Teil · Verbandsverfassung
  59. § 46 Organe
  60. § 47 Verbandsversammlung
  61. § 48 Sitzungen der Verbandsversammlung
  62. § 49 Verbandsausschuß
  63. § 50 Sitzungen des Verbandsausschusses
  64. § 51 Unterrichtung der Verbandsmitglieder
  65. § 52 Vorstand, Verbandsvorsteher
  66. § 53 Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
  67. § 54 Geschäfte des Vorstands
  68. § 55 Gesetzliche Vertretung des Verbands
  69. § 56 Sitzungen des Vorstands
  70. § 57 Geschäftsführer
  71. Fünfter Teil · Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands
  72. Erster Abschnitt · Satzungsänderung
  73. § 58 Änderung der Satzung
  74. § 59 Satzungsänderung durch die Aufsichtsbehörde
  75. Zweiter Abschnitt · Umgestaltung
  76. § 60 Zusammenschluß
  77. § 61 Übertragung von Aufgaben
  78. Dritter Abschnitt · Auflösung
  79. § 62 Auflösung des Verbands
  80. § 63 Abwicklung
  81. § 64 Aufbewahrung der Bücher, Einsicht
  82. Sechster Teil · Rechnungswesen
  83. § 65 Haushalt, Rechnungslegung, Prüfung
  84. § 66 Schuldübernahme
  85. Siebter Teil · Verfahrensvorschriften
  86. § 67 Öffentliche Bekanntmachungen
  87. § 68 Anordnungsbefugnis
  88. § 69 Freiheit von Kosten
  89. § 70 Geltung von Landesrecht
  90. § 71 Schiedsgericht
  91. Achter Teil · Aufsicht, Oberverband, Unterverband
  92. § 72 Aufsicht, Oberverband, Unterverband
  93. § 73 Örtliche Zuständigkeit
  94. § 74 Informationsrecht der Aufsichtsbehörde
  95. § 75 Zustimmung zu Geschäften
  96. § 76 Ersatzvornahme
  97. § 77 Bestellung eines Beauftragten
  98. Neunter Teil · Übergangs- und Schlußbestimmungen
  99. § 78 Außerkrafttreten
  100. § 79 Bestehende Verbände
  101. § 80 Verbände auf besonderer gesetzlicher Grundlage
  102. § 81
  103. § 82 Inkrafttreten
Gesetz über Wasser- und Bodenverbände

Eingangsformel WVG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
WVG
Nächste Vorschrift →
Inhaltsübersicht

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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