Art 1 WVögelAbkG
Dem in Den Haag am 15. August 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel vom 16. Juni 1995 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.