Inhaltsübersicht WPG
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Ziel des Gesetzes
§ 2Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung
§ 3Begriffsbestimmungen
Teil 2
Wärmeplanung und Wärmepläne
Abschnitt 1
Pflicht zur Wärmeplanung
§ 4Pflicht zur Wärmeplanung
§ 5Bestehender Wärmeplan
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
§ 6Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
§ 7Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen
§ 8Energieinfrastrukturplanungen
§ 9Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze
Abschnitt 3
Datenverarbeitung
§ 10Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung
§ 11Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 12Anforderungen an die Datenverarbeitung
Abschnitt 4
Durchführung der Wärmeplanung
§ 13Ablauf der Wärmeplanung
§ 14Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
§ 15Bestandsanalyse
§ 16Potenzialanalyse
§ 17Zielszenario
§ 18Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
§ 19Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
§ 20Umsetzungsstrategie
§ 21Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern
§ 22Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung
Abschnitt 5
Wärmeplan
§ 23Wärmeplan
§ 24Anzeige des Wärmeplans
§ 25Fortschreibung des Wärmeplans
Abschnitt 6
Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
§ 26Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
§ 27Rechtswirkung der Entscheidung
§ 28Transformation von Gasverteilernetzen
Teil 3
Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
§ 29Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
§ 30Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen
§ 31Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045
§ 32Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänenTeil 4
Schlussbestimmungen
§ 33Verordnungsermächtigungen
§ 34Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
§ 34aÜbergangsbestimmung
§ 35Evaluation
Anlage 1Daten und Informationen für die Bestandsanalyse
Anlage 2Darstellungen im Wärmeplan
Anlage 3Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.