Eingangsformel 2. WoZErhV

Auf Grund des § 87a Abs. 5 Satz 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1284), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Haushaltsbegleitgesetzes 1989 vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2262), verordnet die Bundesregierung:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.