§ 4 WoGG — Berechnungsgrößen des Wohngeldes

Das Wohngeld richtet sich nach

1.

der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),

2.

der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und

3.

dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)und ist nach § 19 zu berechnen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.