Anlage 1 WGV — (zu § 9) (Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchs
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 70 - 76)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.