Inhaltsübersicht WMVO

Abschnitt 1

 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Errichtung von Werkstatträten

§ 3Zahl der Mitglieder des Werkstattrats

§ 4Allgemeine Aufgaben des Werkstattrats

§ 5Mitwirkungsrechte des Werkstattrats

§ 6Vermittlungsstelle

§ 7Unterrichtungsrechte des Werkstattrats

§ 8Zusammenarbeit

§ 9Werkstattversammlung

Abschnitt 2

 Wahl des Werkstattrats

  Unterabschnitt 1

   Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen

§ 10Wahlberechtigung

§ 11Wählbarkeit

§ 12Zeitpunkt der Wahlen zum Werkstattrat

  Unterabschnitt 2

   Vorbereitung der Wahl

§ 13Bestellung des Wahlvorstandes

§ 14Aufgaben des Wahlvorstandes

§ 15Erstellung der Liste der Wahlberechtigten

§ 16Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten

§ 17Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten

§ 18Wahlausschreiben

§ 19Wahlvorschläge

§ 20Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen

  Unterabschnitt 3

   Durchführung der Wahl

§ 21Stimmabgabe

§ 22Wahlvorgang

§ 23Feststellung des Wahlergebnisses

§ 24Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl

§ 25Bekanntmachung der Gewählten

§ 26Aufbewahrung der Wahlunterlagen

§ 27Wahlanfechtung

§ 28Wahlschutz und Wahlkosten

Abschnitt 3

 Amtszeit des Werkstattrats

§ 29Amtszeit des Werkstattrats

§ 30Erlöschen der Mitgliedschaft im Werkstattrat; Ersatzmitglieder

Abschnitt 4

 Geschäftsführung des Werkstattrats

§ 31Vorsitz des Werkstattrats

§ 32Einberufung der Sitzungen

§ 33Sitzungen des Werkstattrats

§ 34Beschlüsse des Werkstattrats

§ 35Sitzungsniederschrift

§ 36Geschäftsordnung des Werkstattrats

§ 37Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrats

§ 38Sprechstunden

§ 39Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats

Abschnitt 4a

Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen

§ 39aAufgaben und Rechtsstellung

§ 39bWahlen und Amtszeit

§ 39cVorzeitiges Ausscheiden

Abschnitt 5

 Schlussvorschriften

§ 40Amtszeit der bestehenden Werkstatträte

§ 40a(weggefallen)

§ 40b(weggefallen)

§ 41Inkrafttreten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.