§ 5 WiVwAuflV
Das Statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wird in die Verwaltung des Bundes überführt. Es führt die Bezeichnung "Statistisches Bundesamt".
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.