§ 141 WPO — Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertag des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.