§ 4 5. WindSeeV — Ausschlusszone
Um das Objekt mit der Mittelpunktkoordinate 54°36,7272'N, 006°09,5431'E WGS84 auf der Fläche N-10.1 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 50 Metern um die Mittelpunktkoordinate einzuhalten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.