§ 5 4. WindSeeV — Ausschlusszone

Um das Schiffswrack mit dem Wrackmittelpunkt 54°33.1555'N, 005°50.2961'E WGS84 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 50 Metern um den Wrackmittelpunkt einzuhalten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.