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WindSeeG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
  4. § 2 Anwendungsbereich
  5. § 2a Ausschreibungsvolumen, Verteilung auf Gebotstermine
  6. § 3 Begriffsbestimmungen
  7. Teil 2 · Fachplanung und zentrale Voruntersuchung
  8. Abschnitt 1 · Flächenentwicklungsplan
  9. § 4 Zweck des Flächenentwicklungsplans
  10. § 5 Gegenstand des Flächenentwicklungsplans
  11. § 6 Zuständigkeit und Verfahren zur Erstellung des Flächenentwicklungsplans
  12. § 7 Übergang vom Bundesfachplan Offshore und vom Offshore-Netzentwicklungsplan
  13. § 8 Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans
  14. § 8a Erklärung bestehender Gebiete zu Beschleunigungsflächen
  15. Abschnitt 2 · Zentrale Voruntersuchung von Flächen
  16. § 9 Ziel der zentralen Voruntersuchung von Flächen
  17. § 10 Gegenstand und Umfang der zentralen Voruntersuchung von Flächen
  18. § 10a Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von zentral voruntersuchten Flächen
  19. § 10b Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen von nicht zentral voruntersuchten Flächen
  20. § 11 Zuständigkeit für die zentrale Voruntersuchung von Flächen
  21. § 12 Verfahren zur zentralen Voruntersuchung von Flächen
  22. § 13 Errichtung und Betrieb von Offshore-Anbindungsleitungen
  23. Teil 3 · Ausschreibungen
  24. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  25. § 14 Wettbewerbliche Bestimmung des Zuschlagsberechtigten
  26. § 14a Ergänzende Kapazitätszuweisung
Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See

Inhaltsübersicht WindSeeG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
WindSeeG
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§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

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Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.