Art 1 WGLeistVtrITAG

Dem in Bonn am 2. Juni 1961 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind, sowie dem dazugehörigen Briefwechsel vom gleichen Tage wird zugestimmt. Der Vertrag und der Briefwechsel werden nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.