§ 1 WGÜbfG — Aufhebung des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen
Es werden aufgehoben:
1.
2.
3.
die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Saarland vom 17. Februar 1970 (Amtsblatt des Saarlandes S. 126).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.