§ 1 WGÜbfG — Aufhebung des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen

Es werden aufgehoben:

1.

2.

3.

die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Saarland vom 17. Februar 1970 (Amtsblatt des Saarlandes S. 126).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.