Inhaltsübersicht WasUTechAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 7Inhalt des Teiles 1

§ 8Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 9Inhalt des Teiles 2

§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 11Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“

§ 12Prüfungsbereich „Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser“

§ 13Prüfungsbereich „Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser“

§ 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Weitere Berufsausbildungen

§ 17Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten

Abschnitt 4

Schlussvorschrift

§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.