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Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Strompolizeiverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz

Ausfertigungsdatum:
15.04.1969
Fundstelle:
BGBl II 1969, 853
Stand:
20260506175708
Eingangsformel

Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (Bundesgesetzblatt II S. 173), geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), wird verordnet:

§ 1

Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Ermächtigung übertragen, Rechtsverordnungen zur Gefahrenabwehr nach § 24 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz (Strompolizeiverordnungen) zu erlassen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für Verkehr

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.