Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Strompolizeiverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 15.04.1969
- Fundstelle:
- BGBl II 1969, 853
- Stand:
- 20260506175708
Auf Grund des § 27 Abs. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (Bundesgesetzblatt II S. 173), geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), wird verordnet:
Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird die Ermächtigung übertragen, Rechtsverordnungen zur Gefahrenabwehr nach § 24 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz (Strompolizeiverordnungen) zu erlassen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Der Bundesminister für Verkehr
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.