§ 5 2. WasSV — Festigkeitsnachweis

Die Bauteile eines Brunnens müssen folgenden Anforderungen genügen:

1.

Brunnenschacht

a)

Es ist ein kreisförmiger Querschnitt mit möglichst kleinem Durchmesser zu wählen.

b)

Nacheinander sind folgende Lastfälle anzusetzen:

aa)

eine gleichmäßig verteilte senkrechte Gebrauchslast in Geländehöhe von 200 kN/qm,

bb)

ein gleichmäßig verteilter Außendruck (Kreisringdruck) von 150 kN/qm.

c)

Der Kreisringquerschnitt muß unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm)

entweder

aa)

eine Verformung von 1% seines Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufnehmen

oder

bb)

für ein Biegemoment

a(tief)a(hoch)2

M = p(tief)o --------------- (kN x m)

2

bemessen werden

oder

cc)

eine Scheiteldrucklast von

a(tief)a(hoch)2 x Pi

P = 1,7 x p(tief)o x --------------------- (kN/m)

2 x a(tief)i

aufnehmen.

Hierbei bedeuten:

P(tief)o = 50 (kN/qm)

a(tief)a = Außenradius (m)

a(tief)i = Innenradius (m).

2.

Brunnenrohre und Brunnenkopf

Die als Brunnenelemente verwendeten Rohre sind nacheinander für folgende Lastfälle zu bemessen:

a)

einen gleichmäßig verteilten Außendruck (Kreisringdruck) von 200 kN/qm

b)

unter einem horizontal in einer Richtung wirkenden Bodendruck "p" (kN/qm) muß eine Verformung von 1% des Durchmessers ohne Überschreitung der zulässigen Spannungen aufgenommen werden können.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.