Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › VwVfG › § 99
VwVfG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Teil VI · Rechtsbehelfsverfahren
  2. § 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
  3. § 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
  4. Teil VII · Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse
  5. Abschnitt 1 · Ehrenamtliche Tätigkeit
  6. § 81 Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit
  7. § 82 Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit
  8. § 83 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit
  9. § 84 Verschwiegenheitspflicht
  10. § 85 Entschädigung
  11. § 86 Abberufung
  12. § 87 Ordnungswidrigkeiten
  13. Abschnitt 2 · Ausschüsse
  14. § 88 Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse
  15. § 89 Ordnung in den Sitzungen
  16. § 90 Beschlussfähigkeit
  17. § 91 Beschlussfassung
  18. § 92 Wahlen durch Ausschüsse
  19. § 93 Niederschrift
  20. Teil VIII · Schlussvorschriften
  21. § 94 Übertragung gemeindlicher Aufgaben
  22. § 95 Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten
  23. § 96 Überleitung von Verfahren
  24. § 97
  25. § 98
  26. § 99
  27. § 100 Landesgesetzliche Regelungen
  28. § 101 Stadtstaatenklausel
  29. § 102 Übergangsvorschrift zu § 53
  30. § 102a Übergangsregelung für die Durchführung von Verwaltungsverfahren
  31. § 103
Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 99 VwVfG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 98
Inhaltsverzeichnis
VwVfG
Nächste Vorschrift →
§ 100
Landesgesetzliche Regelungen

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.