§ 1 VwRehaGSchäV — Schädigende Ereignisse

Schädigende Ereignisse im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind:

1.

Zwangsaussiedlungen im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und

2.

Zersetzungsmaßnahmen im Sinne des § 1a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 3 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.